Inkassobüro | Impressum

Inkasso

Inkasso

Der Begriff „Inkasso“ ist dem lateinischen Wort „incassare“(einziehen) entlehnt und exakt dieser Tätigkeit gehen Inkassobüros nach: sie treiben den Eingang offener Forderungen ein. Das Inkasso an sich umfasst dabei die zahlreichen Möglichkeiten, die ein Inkassobüro wie mit dem Factoring, Forderungsmanagement und Einzug sowie Überwachung der offenen Forderungen übernimmt. Dabei stellt nicht nur die Auslagerung des Forderungseinzuges eine Entlastung des betroffenen Unternehmens dar, sondern auch die Nachhaltigkeit des Forderungseinzuges stellt sich mit Beauftragung eines Inkassobüros als effektiver heraus, als wenn der Gläubiger selber – oft vergeblich – versucht, seine Forderungen einzutreiben.

mehr ...

Factoring

Factoring

Das Factoring bezeichnet das Abtreten bzw. den Verkauf der offenen Forderungen an ein anderes Unternehmen im Sinne einer Dienstleistung.Dabei wird der Schuldner, dessen Forderung an den Factor (meist ein Inkassobüro) übertragen wird, Debitor genannt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Debitorenbuchhaltung, die dann an ein anderes Unternehmen, meist ein Inkassobüro, ausgelagert wird.Durch den Verkauf der offenen Forderung erhält der Factoring-Kunde sogleich die – vielleicht dringend benötigten – liquiden Mittel abzüglich eines prozentualen Einbehaltes des Factors ( Inkassobüro), der eine Factoring-Gebühr beinhaltet sowie einen Kaufpreis-Einbehalt, der sich nach dem Ausfallrisiko bemisst.

mehr ...

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement bezeichnet – wie schon das Wort besagt – das Managen der offenen Forderungen eines Unternehmens. Dabei bietet das Auslagern dieser buchhalterischen Tätigkeit oft insbesondere kleineren Unternehmen vielfältige Vorteile, mit denen sie ihre Liquidität sichern können. Die Auslagerung des Forderungsmanagement an ein Inkassobüro hat vor allem ebendiesen Vorteil der Liquiditätssicherung, der bei kleineren Unternehmen unter Umständen eine existenzielle Grundlage bildet. Die Administration der Forderungen mit Hilfe eines Inkassobüros bietet die fristgemäße Sichtung und Abmahnung sowie Einforderung der ausstehenden Forderungen und damit deren Einhaltung.

mehr ...
Sie sind hier: Inkassobüro

Inkassobüro

Wer sich um säumige Schuldner und den Ausgleich seiner Forderungen grämt, beauftragt zu seiner Entlastung ein Inkassobüro. Ein Inkassobüro übernimmt vielfältige und variable Aufgaben des Forderungseinzuges wie das Factoring, das Forderungsmanagement sowie das fristgerechte Überwachen des Ausgleichs der offenen Forderungen.

In Deutschland gibt es ca. 500 beim Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen zugelassene Inkassobüros, deren Rückführungsgsquote bei etwa 50 % liegt – also eine Quote, bei der die Inanspruchnahme eines Inkassobüros lohnenswert erscheint! Dennoch sollte Obacht gegeben werden, wer mit der Einziehung der Forderungen beauftragt wird, denn zahlreiche „schwarz getünchte Schafe“ wie zum Beispiel das „Inkasso Team Moskau“ agieren unter den insgesamt etwa 750 am Markt vertretenen Inkassobüros. Die Seriosität eines Inkassobüros ist für einen Laien beispielsweise daran erkennbar, dass es zu den Mitgliedern des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) zählt sowie dass sie Partner der SCHUFA Holding AG sind. Das sichert dem Schuldner gemäßigte und damit angemessene Inkassokosten durch die Auftragsübertragung an ein mit legalen Mitteln arbeitendes Inkassounternehmen. Ein auf Rechtsgrundlage laborierendes Inkassobüro benötigt zudem eine Zulassung vom Oberlandesgericht.

Letztlich übernehmen diese Inkassobüros alle administrativen Aufgaben rund um das Eintreiben der außenstehenden Forderungen, wie das Forderungsmanagement. Dazu zählen unter anderem die fristgemäße Abmahnung des Schuldners und sollte diese nicht zum Erfolg führen, das Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens, gegebenenfalls auch das Vollstreckungsverfahren. Dieses Mahnverfahren kann ohne Klageerhebung zur Vollstreckung führen.

Nach Information des Schuldners über die rechtlichen Konsequenzen bei Ausbleiben von Zahlungen können Inkassobüros auch mit dem Gerichtsvollzieher Hand in Hand arbeiten und handeln in letzter Instanz oftmals eine Ratenzahlungsvereinbarung über den schuldigen Betrag mit dem säumigen Kunden aus.

Das Überwachen dieser Ratenzahlungen obliegt ebenfalls dem Inkassobüro, die fristgemäßen Zahlungen des säumigen Kunden werden kontrolliert. Des weiteren sind die durch die Inanspruchnahme des Inkassobüros entstandenen Kosten prinzipiell auf den Schuldner abzuwälzen.

Ein Inkassobüro kann ebenfalls das Factoring, also das Abtreten bzw. „Verkaufen“ der Forderung anbieten, das dem Gläubiger sofortige Liquidität eröffnet, die oftmals – insbesondere bei kleineren Firmen mit knappen Kalkulationen – hilfreich sein kann.

Neben dem Auslagern der administrativen Aufgaben wie das Überwachen und Kontrollieren der in Verzug geratenen Schuldner bietet die Beauftragung eines Inkassobüros mit dem Eintreiben der Forderungen nicht nur eine Arbeitserleichterung, sondern zudem eine Arbeitsteilung durch die Übertragung des Forderungseinzuges (durch Vollmacht des Gläubigers) auf Spezialisten, die oft durch jahrelange Kenntnisse auf diesem Gebiet im Umgang mit säumigen Kunden bewandt sind und wissen, welche Mittel zum Erfolg führen. Dabei kann es sich um die Methodik handeln, den Schuldner mittels schriftlicher, fernmündlicher oder auch persönliche Mahnungen zum Zahlen zu bewegen, ihn über die juristischen Folgen seiner Nichtzahlung zu informieren oder letztlich eine Pfändung gerichtlich zu erzwingen oder aber den Schuldner zu einer Ratenzahlung zu bewegen.

Die Zusammenarbeit mit Gerichten und Gerichtsvollziehern ist den Inkassobüros dabei ebenso dienlich wie die mit Nachdruck schriftlich geforderten Zahlungen. Guten Endes hilft oft ein Zusammenspiel aller möglichen Maßnahmen eines Inkassobüros zu ebendiesem guten Ende mit Zahlungsausgleich der offenen Forderung.

Um kurzfristige Zahlungsengpässe zu vermeiden und nicht dem Forderungseinzug eines Inkassobüros ausgesetzt zu sein, sind Sofortkredite zu empfehlen.